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Batterieentsorgung

Hinweise zur Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren

Gemäß dem Batteriegesetz (BattG) sind wir als Händler verpflichtet, Sie über die richtige Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren zu informieren:

  • Keine Entsorgung im Hausmüll: Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
  • Rückgabepflicht: Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Sie können diese kostenfrei an folgenden Stellen abgeben:
    • In unserer Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z. B. kommunale Sammelstellen oder im Handel).
    • Per Post an uns, sofern es sich um Batterien aus unserem Sortiment in üblicher Menge handelt.
  • Kennzeichnung: Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Daneben finden Sie die chemische Bezeichnung des Schadstoffs:
    • Pb: Mehr als 0,004 Masseprozent Blei
    • Cd: Mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
    • Hg: Mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
    • Li: Lithium
    • Ni: Nickel
    • Mh: Metallhydrid
    • Zi: Zink

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass eine Entsorgung im Hausmüll verboten ist.

Weitere Informationen

Detaillierte Hinweise zum Batteriegesetz finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) gelten folgende Regelungen:

  • Rücknahmepflicht: Hersteller sind seit dem 13. August 2005 verpflichtet, alte Elektrogeräte kostenlos zurückzunehmen.
  • Kennzeichnung: Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht wurden, müssen mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet sein.
  • Getrennte Entsorgung: Altgeräte dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall entsorgt werden. Nutzen Sie die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme.
  • Händlerpflichten: Wir verkaufen seit dem 25. November 2005 ausschließlich Elektrogeräte von Herstellern, die bei der zuständigen Behörde registriert sind und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung nachweisen.

Mit diesen Maßnahmen tragen wir gemeinsam zu einer umweltgerechten Entsorgung bei.